Oft wissen wir nicht, ob wir eine Beratung oder Therapie benötigen. Diese Frage stellen sich viele, und dies mit Recht, denn die Übergänge zwischen beiden Formen sind fließend. Es gibt einige Merkmale  die beiden Formen genauer zu identifizieren: 

BERATUNG: Nicht alle Konflikte im Leben sind krankheitswertig und bedürfen einer Therapie. Dennoch kann es in manchen Lebensphasen sehr hilfreich sein, sich externen Beistand zu suchen. Also diese Situation auch außerhalb der Familie und des Freundeskreis zu reflektieren.  Die Beratung ist lösungs- u. ressourcenorientiert. Oft reichen schon wenige Gespräche, um wieder Klarheit zu erlangen, sich seiner eigenen Ressourcen bewusst zu werden und diese konstruktiv zu aktivieren und umzusetzen.  

Es gibt viele Themen, die bei der Beratung bearbeitet werden können: berufliche Herausforderungen, schwierige anstehende Veränderungen, private/berufliche zwischenmenschliche Kommunikationskonflikte, Partnerschaftsprobleme, Umgang mit Belastungssituationen, Mobbing oder auch der Umgang mit Verlusten und Trauer. Oder vielleicht fühlen Sie sich wie festgefahren oder chronisch energie- und kraftlos. Sie haben gerade eine Ideenblockade oder andauernden Stress im Leben, und fühlen sich wie ausgeliefert. Des Weiteren besteht die Möglichkeit Familienmitglieder, Betreuer*innen von Suchtbetroffenen oder auch bei schweren Erkrankungen zu beraten und unterstützen. 

Wenn Sie Rückfragen haben, melden Sie sich gerne bei mir. Bei einem Kennenlern-Termin kann geklärt werden, ob eine Beratung für Sie in Frage kommen kann. 

THERAPIE: Eine Therapie wird grundsätzlich benötigt, wenn psychische Störungen vorliegen, die einen sogenannten Krankheitswert enthalten. Eine wichtige Voraussetzung für die Diagnose einer psychischen Krankheit ist der Leidensdruck des Betroffenen. Das Ziel der Therapie ist die Heilung und Linderung der Krankheit. Dazu zählen unter anderem Depressionen, Ängste, Phobien, chronische Schmerzen, Süchte, Essstörungen, Zwänge oder psychosomatische Erkrankungen. 

Sie greift auch als weitere Therapiemaßnahme bei Betroffenen mit chronischen Krankheiten. Diese werden als Ergänzung zu der laufenden medizinischen Behandlung eingesetzt. 

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Sorgfaltspflicht. Sollte im Rahmen des Erstgesprächs eine Vermutung auf eine akute, bzw. gravierende psychische Störung, oder körperliche Krankheit aufkommen, ist es meine Pflicht als Heilpraktikerin für Psychotherapie, die/den Betroffene/n unverzüglich in eine geeignete ärztliche Behandlung weiterzuleiten.